Unterhalt

HINWEIS
Müssen Sie während Ihres Wehr-, Ausbildungs- oder Zivildienstes Unterhalt für andere Personen (z.B. Ehepartnerin/Ehepartner; Kinder; Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind) leisten, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Nähere Informationen erhalten Sie in den Kapiteln "Geldleistungen und Soziales bei Wehrdienst" und "Geldleistungen und Soziales bei Zivildienst".
Stand: 13.02.2013
Hinweis .
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Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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